Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige 

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung "Sachverständiger" ist die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" (Abkürzung: ö.b.v.) gesetzlich geschützt.

Öffentliche und vereidigte Sachverständige sind Fachleute mit herausragender Qualifikation und müssen sich einem aufwändigem Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Sie sind darauf vereidigt , dass sie unparteiisch und unabhängig handeln. 

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Gerichten, Unternehmen und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.